LG München I - Beschluß vom 21.07.1997 (13 T 7432/97) - DRsp Nr. 1998/174
LG München I, Beschluß vom 21.07.1997 - Aktenzeichen 13 T 7432/97
DRsp Nr. 1998/174
Ein Rechtsanwalt, der nur eine Betreuung führt, die im Durchschnitt einen Zeitaufwand von 1 1/2 Stunden in der Woche erfordert und dessen eventuelle Absicht, darüber hinaus als Berufsbetreuer tätig zu sein wollen, weder irgendwie nach außen erkennbar geworden noch ansatzweise in die Tat umgesetzt worden ist, ist nicht als Berufsbetreuer anzusehen.