LG Oldenburg - Beschluß vom 19.08.1992 (2 T 664/92) - DRsp Nr. 1995/6506
LG Oldenburg, Beschluß vom 19.08.1992 - Aktenzeichen 2 T 664/92
DRsp Nr. 1995/6506
Übersiedelt ein nichteheliches Kind aus den neuen Bundesländern in die alten Bundesländer, steht ihm ein Anspruch auf Regelunterhalt auch dann zu, wenn das Kind aufgrund einer Vereinbarung seiner Eltern in der ehemaligen DDR eine Vorauszahlung auf den Unterhalt erhalten hat.