LG Osnabrück - Urteil vom 03.01.1996 (6 S 66/95) - DRsp Nr. 1996/23247
LG Osnabrück, Urteil vom 03.01.1996 - Aktenzeichen 6 S 66/95
DRsp Nr. 1996/23247
Gegenüber dem Unterhaltsanspruch von Eltern dürfen zugunsten des unterhaltspflichtigen Kindes auch solche Verpflichtungen berücksichtigt werden, die der Vorsorge und insbesondere der Bildung von Rücklagen dienen.