LG Saarbrücken - Beschluß vom 17.02.1995 (5 T 71/95) - DRsp Nr. 1995/6782
LG Saarbrücken, Beschluß vom 17.02.1995 - Aktenzeichen 5 T 71/95
DRsp Nr. 1995/6782
1. Sind Eltern als Betreuer ihrer behinderten volljährigen Kinder bestellt, haben sie Anspruch auf die pauschale Aufwandsentschädigung des § 1836a Satz 1 BGB.2. Der Anspruch wird nicht durch eine Unterhaltsverpflichtung den Kindern gegenüber in analoger Anwendung des § 1648BGB ausgeschlossen.