LG Saarbrücken - Beschluß vom 31.07.1992 (5 T 341/92) - DRsp Nr. 1995/6781
LG Saarbrücken, Beschluß vom 31.07.1992 - Aktenzeichen 5 T 341/92
DRsp Nr. 1995/6781
1. Bei der Beurteilung, ob die Tätigkeit eines Berufsbetreuers gegeben ist, stellt die Zahl der übernommenen Betreuungen (hier 14) ein gewisses Indiz dar, entscheidend ist jedoch eine Gesamtbetrachtung und insbesondere die bestehende Arbeitsbelastung.