LG Zweibrücken - Beschluß vom 16.09.1999
4 T 197/99
Normen:
BGB § 1908i, § 1836b; BVormVG § 1 ;
Fundstellen:
Rpfleger 2000, 67

LG Zweibrücken - Beschluß vom 16.09.1999 (4 T 197/99) - DRsp Nr. 2000/4287

LG Zweibrücken, Beschluß vom 16.09.1999 - Aktenzeichen 4 T 197/99

DRsp Nr. 2000/4287

Die Zubilligung eines festen Geldbetrages als Betreuervergütung ist nicht nur dann angebracht, wenn im Einzelfall der zu erbringende Zeitaufwand auch verlässlich abschätzbar ist, was in der Regel nicht schon zu Beginn des Amtes, sondern erst während der Amtsführung der Fall sein wird, nämlich wenn der Betreuer einen Überblick gewonnen hat. Außerdem muß für das Vormundschaftsgericht auch absehbar sein, daß der Betreuer die veranschlagte Zeit auch tatsächlich für den Betroffenen einsetzen wird.

Normenkette:

BGB § 1908i, § 1836b; BVormVG § 1 ;
Fundstellen
Rpfleger 2000, 67