LG Zweibrücken - Beschluss vom 30.07.1999
4 T 193/99
Normen:
ZPO § 119 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAVorm 1999, 906

LG Zweibrücken - Beschluss vom 30.07.1999 (4 T 193/99) - DRsp Nr. 2000/4288

LG Zweibrücken, Beschluss vom 30.07.1999 - Aktenzeichen 4 T 193/99

DRsp Nr. 2000/4288

Die Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen umfasst nach dem zum 01.01.1999 in das Gesetz eingefügten Absatz 2 des § 119 ZPO alle Vollstreckungshandlungen bezüglich des beweglichen Vermögens im Bezirk des Gerichts.

Normenkette:

ZPO § 119 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAVorm 1999, 906