LG Zweibrücken - Beschluss vom 30.07.1999 (4 T 193/99) - DRsp Nr. 2000/4288
LG Zweibrücken, Beschluss vom 30.07.1999 - Aktenzeichen 4 T 193/99
DRsp Nr. 2000/4288
Die Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen umfasst nach dem zum 01.01.1999 in das Gesetz eingefügten Absatz 2 des § 119ZPO alle Vollstreckungshandlungen bezüglich des beweglichen Vermögens im Bezirk des Gerichts.