LG Zweibrücken - Urteil vom 29.06.1993
3 S 94/93
Normen:
BGB § 843 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(147)291a
FamRZ 1994, 955
NJW 1993, 3207
VersR 1994, 819
ZfS 1994, 363

LG Zweibrücken - Urteil vom 29.06.1993 (3 S 94/93) - DRsp Nr. 1995/2202

LG Zweibrücken, Urteil vom 29.06.1993 - Aktenzeichen 3 S 94/93

DRsp Nr. 1995/2202

»Auch der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der - ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein - seinen Gemeinschaftsbeitrag leistet, indem er den Haushalt führt, hat einen Schadensersatzanspruch aus § 843 Abs. 1 Alt. 1 BGB wegen (teilweisen) Verlustes seiner Erwerbsfähigkeit, wenn er infolge einer von einem Dritten verschuldeten Körper- oder Gesundheitsverletzung ganz oder teilweise in der Haushaltsführung ausfällt.«

Normenkette:

BGB § 843 Abs. 1 ;

Gründe: