LG Zweibrücken - Urteil vom 29.06.1993 (3 S 94/93) - DRsp Nr. 1995/2202
LG Zweibrücken, Urteil vom 29.06.1993 - Aktenzeichen 3 S 94/93
DRsp Nr. 1995/2202
»Auch der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der - ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein - seinen Gemeinschaftsbeitrag leistet, indem er den Haushalt führt, hat einen Schadensersatzanspruch aus § 843 Abs. 1 Alt. 1 BGB wegen (teilweisen) Verlustes seiner Erwerbsfähigkeit, wenn er infolge einer von einem Dritten verschuldeten Körper- oder Gesundheitsverletzung ganz oder teilweise in der Haushaltsführung ausfällt.«