OLG Zweibrücken - Beschluß vom 17.02.1992 (2 AR 2/92) - DRsp Nr. 1995/6530
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 17.02.1992 - Aktenzeichen 2 AR 2/92
DRsp Nr. 1995/6530
Macht ein Ehegatte gegen den anderen einen Anspruch auf Ersatz der außerprozessualen Kosten für die Geltendmachung des aufgrund des begrenzten Realsplittings bestehenden Steuererstattungsanspruches geltend, handelt es sich hierbei um eine Familiensache i.S.d. §§ 23 b Abs. 1 S. 2 Nr. 6GVG, 621 Abs. 1 Nr. 5ZPO.