Mandatssituation 10.3: Im Miteigentum stehende Ehewohnung

Autor: Dimmler

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster

Frauke und Michael Weber, Miteigentümer einer Fünfzimmerwohnung in Frankfurt, haben sich nach einem heftigen Ehekrach getrennt. Frau Weber ist zu 30 % und Herr Weber zu 70 % dinglich berechtigt. Frau Weber ist mit den gemeinsamen Kindern Luise (2), Oskar (3) sowie Max (5) aus der Wohnung ausgezogen und vorübergehend in das elterliche Haus nach Wiesbaden zurückgekehrt. Herr Weber hat keine Lust, sich um seine stressigen Kinder zu kümmern. Bei seiner Ehefrau seien sie gut aufgehoben.

Frau Weber will die Wohnung in Frankfurt zur Alleinnutzung für sich und die Kinder in jedem Fall nach Rechtskraft der Scheidung zugewiesen bekommen. Ihr Mann denke nicht daran, die Wohnung zu verlassen, da er alleine die Hausverbindlichkeiten bediene. Welchen Rat werden Sie ihr erteilen?

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Sie benötigen:

Auszug aus dem Grundbuch hinsichtlich jeweiliger dinglicher Rechtsposition

Schriftverkehr mit Ehemann - soweit vorhanden -, aus dem sich ergibt, dass er sich nicht um die Kinder kümmern möchte

Schriftverkehr mit Ehemann - soweit vorhanden -, aus dem sich ergibt, dass er nicht bereit ist, freiwillig auszuziehen

üblichen Standardmietvertrag für die jeweilige Region

Informationen über typische Vermieter- und Mieterrechte, einschließlich Kündigungserklärungen