Mandatssituation 14.1: Kann ich mir eine zweite Familie leisten?

Autor: Mainz-Kwasniok

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Herr Fleissig hat aus erster Ehe Zwillinge und die geschiedene Ehefrau Else zu unterhalten. Seine Freundin Flora bringt aus einer früheren Beziehung einen Sohn mit, dessen Vater unbekannt verzogen ist. Er möchte über Vor- und Nachteile einer weiteren Eheschließung beraten werden - und darüber, ob ein weiterer Kinderwunsch wirtschaftlich realisierbar ist.

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Sind die Unterhaltsansprüche tituliert?

Ergäbe sich aus der Unterhaltsreform 2008 ohnehin ein Abänderungsgrund für den Ehegattenunterhalt? (Begrenzung, Befristung, Rangfragen)

War die erste Ehe von langer Dauer (mehr als 15 Jahre) oder Ursache für gravierende wirtschaftliche Nachteile auf Seiten der Ehefrau?

Bezieht die Freundin staatliche Leistungen (Unterhaltsvorschuss, Bürgergeld)?

Legt die Einkommenssituation einen Mangelfall nahe, wenn es fünf Unterhaltsberechtigte gäbe?

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Bürgergeld- oder UVG -Leistungen

Vor dem Zusammenzug mit der Freundin muss bedacht werden, dass dieser Auswirkungen auf etwaige SGB-II -Leistungen hätte, die Eheschließung auf etwaige UVG -Leistungen für deren Sohn. Bezieht die Freundin solche Leistungen, gehen diese durch den Zusammenzug, spätestens durch eine Heirat, verloren.

Unterhaltszahlungen