Mandatssituation 14.2: Klassenpflegschaft mit Stiefmama

Autor: Mainz-Kwasniok

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Frau Holz erzieht ihre leiblichen Kinder gemeinsam mit den leiblichen Kindern von Herrn Bein - ganz ohne Unterschied. Da Herr Bein beruflich häufig mehrere Tage ortsabwesend ist, obliegt Frau Holz bei der familiären Rollenverteilung u.a. die Aufsicht über die Hausaufgaben, der Kontakt zur Schule, die Teilnahme an Elternsprechtagen und Klassenpflegschaftssitzungen. Bei einer der Sitzungen erhebt sich Unsicherheit im Raum, ob sie als Stiefmutter überhaupt abstimmungsberechtigt sei. Der Klassenlehrer fragt sich daraufhin, ob er seine Schweigepflicht verletzt hat, als er freimütig mit der Stiefmutter über den Leistungsabfall ihrer Schützlinge sprach.

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Ist Frau Holz mit Herrn Bein verheiratet?

Hat Herr Bein das alleinige Sorgerecht?

Falls nein: Was hält die mitsorgeberechtigte Mutter der Kinder von Frau Holz Erziehung ihrer Kinder?

Handelt es sich um reine "Alltagsfragen", die Frau Holz auf der Pflegschaftssitzung (Elternabend) entscheiden könnte?

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

Sollte Herr Bein die alleinige elterliche Sorge innehaben, kann er Entscheidungen in Alltagsangelegenheiten an seine Ehefrau delegieren, ohne dass es dazu einer formalen Regelung bedarf. Es genügt der Hinweis auf den Gesetzestext des § 1687b BGB.