Autor: Mainz-Kwasniok |
Frau Holz, Ehefrau von Herrn Bein, hat bisher dessen Kinder betreut. Nachdem Herr Bein sich in Australien verliebt hat, will er die Scheidung von Frau Holz. Da die Mutter seiner Kinder erziehungsunfähig ist und er daher die alleinige elterliche Sorge hat, erwartet er - selbstverständlich ohne Rücksprache mit wem auch immer -, entscheiden zu können, dass seine leiblichen Kinder mit ihm umziehen.
Frau Holz kann verlangen, dass ihre Stiefkinder über die Trennung hinaus in ihrem Familienverbund bleiben, weil sie Deutschland nicht verlassen und mit ihren Stief- und Halbgeschwistern aufwachsen wollen. Herr Bein könnte dem außergerichtlich zustimmen und Frau Holz mit erforderlichen Vollmachten ausstatten, damit sie während seiner Abwesenheit handlungsfähig ist.
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