Mandatssituation 15.1: Türkische Scheidung

Autor: Dimmler

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Emre begibt sich Anfang Oktober 2022 zu Ihnen in Ihre Freiburger Kanzlei, da er sich scheiden lassen möchte.

Er gibt an, dass er mit Ayse seit etwa dreizehn Jahren verheiratet sei. Im August 2020 hätten sie sich in Freiburg getrennt. Er lebe seit Ende 2020 in Straßburg, seine Ehefrau nach wie vor in Freiburg. Er ist türkischer Staatsangehöriger. Auch seine Frau sei seines Wissens türkische Staatsangehörige. Die Ehe sei in Ankara am 10.10.2009 nach türkischem Recht geschlossen worden. Er arbeite allerdings nach wie vor in Freiburg. Aus ihrer Ehe seien drei Kinder hervorgegangen, Kamil, neun Jahre, Melek, acht Jahre und Adem, sechs Jahre. Ayse sei Hausfrau und betreue die Kinder. Mit Ayse komme er seit langem nicht mehr zurecht, sie hätten völlig unterschiedliche Interessen. Allerdings vermute er, dass Ayse einen Liebhaber habe. Dies habe er ihren Andeutungen aus einem gemeinsamen Gespräch entnommen.

Er besitze ein Ferienhaus in der Türkei, das er Anfang 2008 in der Nähe von Izmir gekauft habe.

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Bitten Sie um Heiratsurkunde sowie Dokumente über die jeweilige Staatsangehörigkeit - soweit vorhanden.