Mandatssituation 18.1: Meine Frau will eine Mediation

Autor: Mainz-Kwasniok

Sachverhalt Lösung

Der Mandant möchte wissen, ob er sich auf eine Mediation einlassen soll.

Sachverhalt Lösung

Nicht der Anwalt entscheidet das, sondern der Mandant. Dafür bedarf er der Aufklärung über die Vor- und Nachteile. Der Versuch einer Mediation ist risikoarm, so dass der Anwalt nur in seltenen Fällen aktiv abraten wird. Allenfalls kostet es das vergebliche Mediatorenhonorar, wenn folgende Vorsichtsmaßnahmen im Auge behalten werden:

1.

Es muss einen Mediationsvertrag geben, der verhindert, dass eine gescheiterte Mediation verfahrensrechtliche Nachteile birgt. Der Mediator muss also verschwiegen sein und die Parteien müssen sich zu Stillschweigen über die Inhalte verpflichten.

2.

Der eigene Mandant sollte vorsichtshalber keine Dokumente in der Mediation herausgeben (also nur zeigen), die ihm in einem Prozess Nachteile bringen könnten.

3.