Mandatssituation 18.2: Da werde ich über den Tisch gezogen

Autor: Mainz-Kwasniok

Sachverhalt Lösung

Der Mandant erzählt von einer Mediation, die er abbrechen will. Der andere habe einen "Topanwalt" hinter sich und wisse "total Bescheid". Der Mediator weigere sich, dem Mandanten seine Rechte zu erklären.

Sachverhalt Lösung

Wunderbar! Ein Mediator, der professionell arbeitet und die Grenze zur Rechtsberatung nicht überschreitet. Nun gilt es nur, dem Mandanten klar zu machen, dass man selbst auch ein "Topanwalt" ist.

Basis der Beratung sind zunächst die Mediationsprotokolle - sofern der Mediator solche nicht zur Verhinderung der Beweisführung im Verfahren gar nicht erst verschickt. Neben den Verhandlungsthemen, die sich aus den Protokollen (bzw. aus dem mündlichen Bericht) ergeben, ist es nun Aufgabe des Beratungsanwalts, auf evtl. weiteren Regelungsbedarf aufmerksam zu machen. Sehr puristisch arbeitende Mediatoren sehen nämlich grundsätzlich davon ab, eigene Themenvorschläge zu machen: Was der Klient nicht einbringt, scheint ihm nicht wichtig zu sein. Der Anwalt, der die spätere Durchführung eines Scheidungsverfahrens im Blick hat, sollte zumindest alle Folgesachen ansprechen. Der Inhalt solcher Beratungsgespräche entspricht vielfach der üblichen Beratungssituation.

Im Ergebnis könnte es gelingen, den eigenen Mandanten so zu stärken, dass er sich wieder "auf Augenhöhe" mit dem Verhandlungspartner fühlt.