Mandatssituation 18.5: Mediationsprotokoll - In der Mediation hat mir mein Mann aber mehr versprochen

Autor: Mainz-Kwasniok

Sachverhalt Lösung

Die Mandantin verfügt über Mediationsprotokolle, ausweislich derer ihr Mann ihr eine großzügige unbefristete Unterhaltszusage gegeben hatte. Die Mediation war später wegen eines anderen Themas gescheitert. Nun kürzt er den Unterhalt auf den gesetzlichen Unterhalt oder gar darunter.

Sachverhalt Lösung

Grundgedanke jeder Mediation ist die Gesamteinigung. Daher würde jeder Mediator vermutlich annehmen, dass die Unterhaltszusage (beim Trennungsunterhalt formfrei möglich) nicht wirksam ist, weil sie unter dem inneren Vorbehalt getroffen wurde, dass man sich auch über andere Themen einigt.

Ein guter Mediator verhindert deswegen ausdrücklich, dass mit den Protokollen Schindluder getrieben werden kann.

Praxistipp

Entweder verschickt der Mediator erst gar keine Protokolle, oder er versieht jedes Protokoll mit dem Zusatz "unter Vorbehalt der Gesamteinigung" oder er hat in seinem Vertrag mit den Klienten einen Prozessvertrag eingebaut, der verhindert, dass Inhalte der Mediation gerichtsverwertbar sind.

Liegt all das nicht vor, kann der Anwalt versuchen, aus dieser Unterhaltszusage Unterhalt zu beantragen.

Das Wissen des Richters um die Besonderheiten von Mediation und seine Haltung dazu werden über das Verfahren entscheiden.

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