Autor: Mainz-Kwasniok |
Der Mandant bringt aus einer abgeschlossenen Mediation ein Blatt Papier mit, Überschrift "Trennungsvertrag", Regelungsinhalte zum Vermögen, zu den Kindern, zum nachehelichen Unterhalt - unterschrieben haben der Mandant, der Ehepartner und der Mediator. Bei der Umsetzung treten nun Schwierigkeiten auf.
Das wäre ein trauriges Beispiel einer Kompetenzüberschreitung eines offensichtlich nicht-juristischen Mediators. Der Anwalt sieht sofort: Die Regelungen zum Vermögen und zum nachehelichen Unterhalt wären notariell formbedürftig gewesen, der Vertrag hinkt oder ist wahrscheinlich gänzlich nichtig. Der Schaden ist beträchtlich, wenn aufgrund der nichtigen Vereinbarungen bereits Zahlungen geleistet wurden. Jedenfalls das Mediationshonorar war keinen Cent wert.
WarnhinweisAuch Mediatoren haften übrigens wie jeder Dienstleister. |
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