Mandatssituation 19.1: Erstberatung

Autoren: Nickel/Godendorff

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster

Frau Müller erscheint aufgeregt in Ihrem Büro und berichtet, dass ihr Ehemann sie soeben "sitzengelassen" hat. Sie fragt nach den Konsequenzen der Trennung, insbesondere nach Unterhaltsansprüchen, da sie kein eigenes Einkommen erzielt.

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Liegt der Berechtigungsschein für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe bereits vor?

Falls nein:

Besteht die Möglichkeit, dass die Mandantin die erforderlichen Mittel nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen selbst aufbringen kann (Kostenvorschussanspruch, verfügbare Ersparnisse)?

Stehen andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung, deren Inanspruchnahme der Mandantin zuzumuten ist (z.B. Beratungsrechtsschutz durch eine Rechtsschutzversicherung)?

Erscheint die Inanspruchnahme der Beratungshilfe mutwillig?

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Aufgrund fehlenden eigenen Einkommens wird Frau Müller nicht in der Lage sein, etwa entstehende Gebühren selbst zu entrichten. Einsatzbereite Ersparnisse stehen ihr, wie zumeist, auch nicht zur Verfügung. Ist die wirtschaftliche Situation hingegen nicht eindeutig, empfiehlt sich ihre Überprüfung anhand der VKH-Checkliste (siehe Mandatssituation 20.1) im Hinblick auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme ratenfreier Verfahrenskostenhilfe und damit auch von Beratungshilfe.

Begriff Angelegenheit