Mandatssituation 6.2: Umgang des biologischen Vaters

Autor: Busche

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Herr Müller ist beruflich viel im Ausland unterwegs. Bei einem kurzen Aufenthalt in Berlin vor fünf Jahren hatte er eine Affäre mit seiner verheirateten Kollegin. Daraus entstammt Lukas (4). Die Kollegin lebt weiterhin mit ihrem Mann und weiteren zwei Kindern in Berlin. Herr Müller, die Kollegin und ihr Ehemann wissen, dass Herr Müller der biologische Vater von Lukas ist. Lukas selbst hat davon keine Kenntnis.

Herr Müller hat die letzten vier Jahre in Malaysia verbracht und keinen Kontakt zu Lukas gesucht. Er hat die Vaterschaft des Ehemannes nicht angefochten, weil ihm das Ganze von Malaysia aus zu aufwendig erschien. Gleichwohl überweist er der Mutter von Lukas regelmäßig Unterhalt für diesen.

Nun will sich Herr Müller dauerhaft in Berlin niederlassen. Er wünscht sich regelmäßige Treffen mit Lukas und möchte über dessen Entwicklung informiert werden. Die Mutter ist strikt dagegen. Sie streitet die Vaterschaft von Herrn Müller nicht ab, ist aber der Auffassung, Lukas käme völlig durcheinander, wenn man ihn damit konfrontiere, dass Herr Müller sein biologischer Vater ist. Herr Müller würde außerdem dadurch ihre Familie zerstören.

Herr Müller fragt, ob er sein Umgangsrecht gerichtlich erstreiten kann.

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Ist eine Vaterschaftsanfechtung noch möglich?

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