Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ulm vom 09.10.2015 - 4 F 1138/15 - abgeändert.
2.Dem Antragsgegner wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für den ersten Rechtszug unter Beiordnung von Rechtsanwältin mit Wirkung zum 11.09.2015 bewilligt.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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