Auf die Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Säckingen vom 14.04.2015 aufgehoben.
2.Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Beendigung der Vormundschaft für einen allein eingereisten Ausländer wegen Erreichens der Volljährigkeit.
Der nach seinen eigenen Angaben am 01.01.1997 geborene Betroffene besitzt die algerische Staatsangehörigkeit. Er beantragt Asyl in Deutschland, wo er sich dauerhaft aufhalten möchte. Er meint, dass er Algerien habe verlassen müssen, da er zum Christentum konvertiert sei und nunmehr in seinem Heimatland um sein Leben fürchten müsse. Sein Vater habe wegen des Glaubenswechsels bereits versucht, ihn zu töten und seine Geschwister hätten den Kontakt zu ihm abgebrochen.
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