Die Beschwerde der Antragstellerin gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Kassel vom 26. November 2009 über den Ausspruch zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 Euro festgesetzt.
I. Die Parteien sind iranische Staatsangehörige, wobei die Antragstellerin inzwischen - offenbar seit Juli 2010 - auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Parteien haben am ....1986 im X-e.V. "Moschee" die Ehe geschlossen, die das Generalkonsulat der Republik Iran mit Bescheinigung vom ....1986 bestätigt und die das offizielle Notariat für die Eintragung von Eheschließungen in Teheran am 4.10.1986 registriert hat.
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