Die in X wohnenden Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind seit 1983 Eigentümer einer Eigentumswohnung in Y, die sie ab diesem Zeitpunkt an fremde Dritte (Studenten) und im Jahre 1993 --zu unveränderten Bedingungen-- an ihre nunmehr in Y studierende (volljährige) Tochter vermieteten. Die Miete (einschließlich Nebenkosten) betrug nach dem mit der Tochter formularmäßig geschlossenen Mietvertrag 500 DM monatlich und war auf das Bankkonto der Kläger zu überweisen. Die Kläger zahlten der Tochter --ebenso wie deren Geschwistern-- in den Streitjahren (1993 und 1994) jeweils 1 200 DM monatlich als Unterhalt. Die eigenen Einkünfte der Tochter betrugen in den Streitjahren 1 152 DM (1993) bzw. 4 142 DM (1994).
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