I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), ein niederländischer Staatsangehöriger, war im Streitzeitraum als Arbeitnehmer in Deutschland tätig und wurde nach § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt. Seine Ehefrau arbeitete in den Niederlanden, wo sich auch der Familienwohnsitz befand.
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