OLG Oldenburg - Urteil vom 26.04.1996
3 UF 14/96
Normen:
BGB § 242 § 1565 Abs. 2 § 1566 ;
Fundstellen:
FamRZ 1996, 1480

Mißbräuchlichkeit eines Scheidungsantrags vor Ablauf des Trennungsjahres

OLG Oldenburg, Urteil vom 26.04.1996 - Aktenzeichen 3 UF 14/96

DRsp Nr. 1997/623

Mißbräuchlichkeit eines Scheidungsantrags vor Ablauf des Trennungsjahres

Auch wenn Eheleute zum Zeitpunkt der Berufungsverhandlung über den Scheidungsantrag nunmehr ein Jahr lang getrennt leben, kann der Scheidungsantrag als unzulässig zurückzuweisen sein, wenn der verfrüht (hier: nach nur halbjähriger Trennung) gestellte Scheidungsantrag sich als rechtsmißbräuchliche Rechtsausübung darstellt.

Normenkette:

BGB § 242 § 1565 Abs. 2 § 1566 ;
Fundstellen
FamRZ 1996, 1480