Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von dreizehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die auf Verfahrensrügen und auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten bleibt erfolglos. Dagegen hat die Revision der Nebenkläger mit der Sachrüge Erfolg.
Das Landgericht hat folgende Feststellungen getroffen:
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