Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Harburg - Familiengericht - vom 21. Mai 2013 in der Fassung des Beschlusses vom 6. Juni 2013, Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert wird für das Beschwerdeverfahren festgesetzt auf € 13.566,00.
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