I.
Die Parteien haben sich nach Heirat am 31. August 1995 und der Geburt zweier Töchter (14. Juli 1999 und 16. September 2000), die im Haushalt der Mutter (Ehefrau und Antragsgegnerin) verblieben sind und seit geraumer Zeit Umgang mit dem Vater (Ehemann und Antragsteller) lediglich einmal wöchentlich für wenige Stunden und stets in Begleitung der Mutter haben, im Mai 2005 getrennt. die Ehe ist durch das vorliegend nur zum Unterhalt angefochtene Verbundurteil, auf das ergänzend Bezug genommen wird, geschieden worden. Rechtskraft der Scheidung ist mit Ablauf des 30. Juni 2008 eingetreten.
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