Nachforderung der Mehrwertsteuer nach Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses
OLG München, Beschluss vom 06.10.2003 - Aktenzeichen 11 W 2224/03
DRsp Nr. 2004/15214
Nachforderung der Mehrwertsteuer nach Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses
»Wurde im Kostenfestsetzungsbeschluss die Mehrwertsteuer abgezogen, nachdem der Erstattungsberechtigte Mehrwertsteuer geltend gemacht und gleichzeitig erklärt hatte, zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein, so kann unter Abänderung dieser Erklärung nachträglich keine Festsetzung der Mehrwertsteuer verlangt werden, wenn nicht rechtzeitig sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss eingelegt wurde.«