OLG München - Beschluss vom 06.10.2003
11 W 2224/03
Normen:
ZPO § 104 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 961
NJW-RR 2004, 69
Rpfleger 2004, 125

Nachforderung der Mehrwertsteuer nach Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

OLG München, Beschluss vom 06.10.2003 - Aktenzeichen 11 W 2224/03

DRsp Nr. 2004/15214

Nachforderung der Mehrwertsteuer nach Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

»Wurde im Kostenfestsetzungsbeschluss die Mehrwertsteuer abgezogen, nachdem der Erstattungsberechtigte Mehrwertsteuer geltend gemacht und gleichzeitig erklärt hatte, zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein, so kann unter Abänderung dieser Erklärung nachträglich keine Festsetzung der Mehrwertsteuer verlangt werden, wenn nicht rechtzeitig sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss eingelegt wurde.«

Normenkette:

ZPO § 104 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 961
NJW-RR 2004, 69
Rpfleger 2004, 125