Die Sache wird zur Durchführung des Abhilfeverfahrens an das Amtsgericht Kleve abgegeben.
I.
Durch Beschluss vom 18.05.2010 hat das Amtsgericht den Antrag der Beteiligten zu 1) und 2), den Beteiligten zu 3) zu verpflichten, die Eheschließung der Beteiligten zu 1) und 2) vorzunehmen, abgelehnt.
Gegen diesen Beschluss haben die Beteiligten zu 1) und 2) beim Landgericht Beschwerde eingelegt. Das Landgericht hat durch Beschluss vom 25.06.2010 die Übernahme der Sache abgelehnt und die Akte das Oberlandesgericht weitergeleitet.
II.
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