OLG Düsseldorf - Beschluss vom 12.11.2010
I-3 Wx 158/10
Normen:
PStG § 51 Abs. 1; FamFG § 64 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Kleve, - Vorinstanzaktenzeichen 8 III 3/10

Nachholung der Abhilfeentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.11.2010 - Aktenzeichen I-3 Wx 158/10

DRsp Nr. 2011/10451

Nachholung der Abhilfeentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts

Ist eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts in einer Familiensache bei dem Landgericht eingelegt worden und von diesem nach Unzuständigerklärung an das Oberlandesgericht weitergeleitet worden, so ist die Sache zunächst dem Amtsgericht zur Entscheidung über die Nichtabhilfe vorzulegen.

Tenor

Die Sache wird zur Durchführung des Abhilfeverfahrens an das Amtsgericht Kleve abgegeben.

Normenkette:

PStG § 51 Abs. 1; FamFG § 64 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Durch Beschluss vom 18.05.2010 hat das Amtsgericht den Antrag der Beteiligten zu 1) und 2), den Beteiligten zu 3) zu verpflichten, die Eheschließung der Beteiligten zu 1) und 2) vorzunehmen, abgelehnt.

Gegen diesen Beschluss haben die Beteiligten zu 1) und 2) beim Landgericht Beschwerde eingelegt. Das Landgericht hat durch Beschluss vom 25.06.2010 die Übernahme der Sache abgelehnt und die Akte das Oberlandesgericht weitergeleitet.

II.