Mit Bescheid der Familienkasse der Wehrbereichsverwaltung vom 26.09.2006 wurde die Kindergeldfestsetzung für das Kind X ab Oktober 2005 aufgehoben und überzahltes Kindergeld in Höhe von EUR 1694 zurückgefordert. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass ab dem Wintersemester 2005 keine Nachweise über das Fernstudium vorlägen.
Hiergegen legte der Kläger mit Schreiben vom 10.10.2006 Einspruch ein.
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