I.
Die betroffenen Kinder entstammen, wie auch das bereits volljährige Kind Je... B... (... Juni 1987), der Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner, die durch Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 23. April 2003 rechtskräftig geschieden wurde; im Verbundurteil wurde die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder auf den Antragsgegner allein übertragen. Im vorliegenden Verfahren begehrt die Antragstellerin die Regelung des Umgangs mit den betroffenen Kindern, der ihr seit der Übernahme der Kinder im Mai 2002 durch den Antragsgegner verwehrt wird.
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