OLG Koblenz - Beschluss vom 24.05.2006
11 UF 60/06
Normen:
BGB § 1626 Abs. 3 § 1684 Abs. 4 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2006, 1075
Vorinstanzen:
AG Mainz, vom 05.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 35 F 359/05

Neuanbahnung des Kontakts zu gemeinsamen beim anderen Elternteil lebenden Kindern im Wege des begleiteten Umgangs

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.05.2006 - Aktenzeichen 11 UF 60/06

DRsp Nr. 2006/26394

Neuanbahnung des Kontakts zu gemeinsamen beim anderen Elternteil lebenden Kindern im Wege des begleiteten Umgangs

»Zu den Schutzmaßnahmen bei der Neuanbahnung des Umgangs der beim Kindesvater lebenden gmeinsamen Kinder mit der an einer langjährigen, durch zahlreiche Rückfälle geprägten Alkoholerkrankung leidenden Kindesmutter.«

Normenkette:

BGB § 1626 Abs. 3 § 1684 Abs. 4 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die betroffenen Kinder entstammen, wie auch das bereits volljährige Kind Je... B... (... Juni 1987), der Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner, die durch Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 23. April 2003 rechtskräftig geschieden wurde; im Verbundurteil wurde die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder auf den Antragsgegner allein übertragen. Im vorliegenden Verfahren begehrt die Antragstellerin die Regelung des Umgangs mit den betroffenen Kindern, der ihr seit der Übernahme der Kinder im Mai 2002 durch den Antragsgegner verwehrt wird.