FG Saarland - Urteil vom 24.09.2003
1 K 127/01
Normen:
AO (1977) § 163 ; EStG (1997) § 26 Abs. 1 ; EigZulG § 15 Abs. 1 ; EigZulG § 6 Abs. 1 ; EigZulG § 6 Abs. 1 § 6 Abs. 2 § 7 § 15 Abs. 1 ; EigZulG § 6 Abs. 2 ; EigZulG § 7 ; GG Art. 3 ;

Objektverbrauch bei Miteigentum des tödlich verunglückten Ehegatten am Erstobjekt; Eigenheimzulage 2000 bis 2007

FG Saarland, Urteil vom 24.09.2003 - Aktenzeichen 1 K 127/01

DRsp Nr. 2003/14945

Objektverbrauch bei Miteigentum des tödlich verunglückten Ehegatten am Erstobjekt; Eigenheimzulage 2000 bis 2007

1. Nach dem Tod des Ehegatten wird der zurückbleibende Ehegatte hinsichtlich des Objektverbrauchs wie alle anderen nichtverheirateten Steuerpflichtigen gestellt. Sein Miteigentumsanteil an der vormaligen Ehewohnung lebt als gesondert begünstigtes Wohneigentum ebenso wieder auf wie die Beschränkung auf nur ein begünstigtes Objekt. Denn es wäre mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 GG nicht zu vereinbaren, einen nunmehr wieder alleinstehenden Ehegatten im Vergleich zu anderen alleinstehenden Steuerpflichtigen nur deswegen durch die unbeschränkte Förderung eines Zweitobjektes steuerlich stärker zu begünstigen, weil er einmal verheiratet war. 2. Die Berücksichtigung von Billigkeitsgesichtspunkten ist bei der Festsetzung der Eigenheimzulage ausgeschlossen.