Die Berufung des Beklagten ist teilweise begründet. Die Anschlussberufung des Klägers zu 2) mit dem Ziel der Anpassung des Unterhaltsanspruchs für die Zeit ab 01.01.1995 an den durch das Erreichen der zweiten Altersstufe gestiegenen Unterhaltsbedarf hat entsprechend dem Anerkenntnis des Beklagten in vollem Umfang Erfolg.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|