OLG Bamberg - Beschluß vom 06.07.1995 (7 WF 90/95) - DRsp Nr. 1997/531
OLG Bamberg, Beschluß vom 06.07.1995 - Aktenzeichen 7 WF 90/95
DRsp Nr. 1997/531
Einem betreuenden Elternteil (zwei Kinder, vier und sechs Jahre alt) ist auch nach der Trennung eine Erwerbstätigkeit zumutbar, wenn diese schon vor der Trennung begonnen wurde, eine aus der Not aufgenommene Tätigkeit nicht feststellbar ist und keine nach der Trennung die Unzumutbarkeit der Erwerbstätigkeit gegenüber den ehelichen Lebensverhältnissen begründenden Umstände vorgetragen sind.