OLG Bamberg - Beschluß vom 17.06.1996 (7 WF 88/96) - DRsp Nr. 1997/4380
OLG Bamberg, Beschluß vom 17.06.1996 - Aktenzeichen 7 WF 88/96
DRsp Nr. 1997/4380
1. Allein zum Ausfüllen des Fragebogens zum Versorgungsausgleich ist die Beiordnung eines Korrespondenzanwaltes nicht erforderlich.2. Dies gilt insbesondere dann, wenn nur einfache Angaben zu machen sind und die Partei geschäftlich erfahren ist.