OLG Bamberg - Beschluß vom 22.05.1991 (2 UF 105/91) - DRsp Nr. 1995/2735
OLG Bamberg, Beschluß vom 22.05.1991 - Aktenzeichen 2 UF 105/91
DRsp Nr. 1995/2735
Der Anspruch auf Hausratsteilung ist verwirkt, wenn der Anspruchsteller sich auf die Aufforderung, die noch herausverlangten Gegenstände zu bezeichnen, fast drei Jahre nicht meldet (Zeitmoment), und nach besonders hartnäckig durchgeführtem Scheidungsverfahren und teilweiser Einigung über den Hausrat davon ausgegangen werden konnte, der Anspruchsteller werde weitere Ansprüche auf Hausrat nicht mehr stellen (Umstandsmoment).