OLG Bamberg - Beschluß vom 23.07.1996 (7 WF 95/96) - DRsp Nr. 1997/4379
OLG Bamberg, Beschluß vom 23.07.1996 - Aktenzeichen 7 WF 95/96
DRsp Nr. 1997/4379
Die Stellung eines Prozeßkostenhilfeantrags ist jedenfalls im Sinne des Wiedereinsetzungsrechts nicht fristgebunden, so daß für ein Wiedereinsetzungsverfahren prinzipiell kein Raum ist, wenn etwa der Antrag erst nach Abschluß des Hauptsacheverfahrens gestellt wird.