OLG Bamberg - Beschluß vom 31.10.1989 (7 WF 89/89) - DRsp Nr. 1996/22868
OLG Bamberg, Beschluß vom 31.10.1989 - Aktenzeichen 7 WF 89/89
DRsp Nr. 1996/22868
Da die Leistungen nach dem Erziehungsgeldgesetz dem Erziehungsberechtigten ungeschmälert zugute kommen sollen, um die persönliche Betreuung des neugeborenen Kindes in den ersten Monaten zu ermöglichen und zu erleichtern, sind sie bei der Einkommensberechnung im Rahmen der Prozeßkostenhilfe außer Ansatz zu lassen.