OLG Bamberg - Urteil vom 24.08.1995 (2 UF 56/95) - DRsp Nr. 1996/3214
OLG Bamberg, Urteil vom 24.08.1995 - Aktenzeichen 2 UF 56/95
DRsp Nr. 1996/3214
1. Verhandeln im Sinne des § 333ZPO erfordert nicht zwingend die Stellung eines Sachantrages.2. Insbesondere die beklagte Partei kann auch ohne Stellung eines Klageabweisungsantrages verhandeln, wenn sich aus dem gesamten Vortrag ergibt, daß sie sich gegen die Verurteilung wendet.3. Ein Verhandeln liegt nicht vor, wenn eine Partei lediglich eine Aussetzung des Verfahrens anstrebt.4. In einem solchen Fall kann ein Urteil nur in Form eines Versäumnisurteils ergehen, nicht als kontradiktorisches Urteil.