Auf die Beschwerde des Antragsgegners und die Anschlussbeschwerde des Antragsstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 26.01.2021 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird unter Antragsabweisung im Übrigen verpflichtet, an den Antragsteller 2.758,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 217,50 € seit dem 24.09.2019 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Beschwerde und die Anschlussbeschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges hat der Antragsgegner zu tragen; die zweitinstanzlichen Kosten haben der Antragsgegner zu 3/4 und der Antragsteller zu 1/4 zu tragen.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 3.659 €.
Der Wert des erstinstanzlichen Verfahrens wird festgesetzt auf 2.485 €.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|