OLG Brandenburg - Beschluss vom 08.11.2022
13 UF 24/21
Normen:
FamFG § 243;
Fundstellen:
FamRB 2023, 182
FamRZ 2023, 520
FuR 2023, 480
NJW 2023, 86
Vorinstanzen:
AG Strausberg, vom 26.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 29 F 209/19

Verpflichtung zur Zahlung anteiligen SchulgeldesBesuch einer privaten GrundschuleUnterhaltsrechtlicher Mehrbedarf

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.11.2022 - Aktenzeichen 13 UF 24/21

DRsp Nr. 2022/16687

Verpflichtung zur Zahlung anteiligen Schulgeldes Besuch einer privaten Grundschule Unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf

Kosten eines privaten Schulbesuchs sind unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf; Mehrbedarf ist der Teil des Lebensbedarfs, der regelmäßig während eines längeren Zeitraums anfällt und das Übliche übersteigt.

Auf die Beschwerde des Antragsgegners und die Anschlussbeschwerde des Antragsstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 26.01.2021 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Antragsgegner wird unter Antragsabweisung im Übrigen verpflichtet, an den Antragsteller 2.758,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 217,50 € seit dem 24.09.2019 zu zahlen.

Im Übrigen werden die Beschwerde und die Anschlussbeschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges hat der Antragsgegner zu tragen; die zweitinstanzlichen Kosten haben der Antragsgegner zu 3/4 und der Antragsteller zu 1/4 zu tragen.

Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 3.659 €.

Der Wert des erstinstanzlichen Verfahrens wird festgesetzt auf 2.485 €.

Normenkette:

FamFG § 243;

Gründe:

I.