1. Der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 24.04.2019 -
Es wird festgestellt, dass der Antragsteller befugt ist, allein zu entscheiden, ob er das minderjährige Kind I..., geboren am ... .02.2011, zu dem nach dem Umgangsvergleich vom 27.06.2018 (
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,- € festgesetzt.
4. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin T... S... aus B... bewilligt.
I.
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