Die Leitlinien sind von Richterinnen und Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Die Unterhaltsleitlinien sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Sie gelten ab 01.01.2024. Gegenüber den ab 01.01.2023 geltenden Leitlinien ergeben sich inhaltliche Änderungen in Nr. 2.2, 11, 21.2, 21.3, 21.4 und in den Anlagen I und II.
1. Geldeinnahmen
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