OLG Braunschweig - Beschluß vom 18.10.1995 (2 UF 111/95) - DRsp Nr. 1997/5440
OLG Braunschweig, Beschluß vom 18.10.1995 - Aktenzeichen 2 UF 111/95
DRsp Nr. 1997/5440
§ 1361b Abs. 1BGB erlaubt die Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten für die Dauer des Getrenntlebens nur, wenn dies erforderlich ist, um eine schwere Härte zu vermeiden. An die Voraussetzungen des Vorliegens einer schweren Härte sind hohe Anforderungen zu stellen.