OLG Bremen - 23.03.1981 (5 UF 153/80 a) - DRsp Nr. 1994/8261
OLG Bremen, vom 23.03.1981 - Aktenzeichen 5 UF 153/80 a
DRsp Nr. 1994/8261
Die Geltendmachung rückständigen Unterhalts ist dann nicht an die vorherige Inverzugsetzung des Unterhaltsschuldners gebunden, wenn der Unterhaltsanspruch in bestimmter Höhe durch Vertrag der Parteien geregelt worden ist.
Normenkette:
BGB § 1585b;
Hinweise:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.