OLG Bremen - Urteil vom 26.07.1995 (5 UF 56/95) - DRsp Nr. 1996/3233
OLG Bremen, Urteil vom 26.07.1995 - Aktenzeichen 5 UF 56/95
DRsp Nr. 1996/3233
1.Ein nicht sorgeberechtigter betreuender Elternteil eines minderjährigen Kindes kann keine verzugsauslösende Mahnung gegen den sorgeberechtigten Elternteil richten.2. Eine spätere Sorgerechtsübertragung heilt den Mangel nicht, da eine Sorgerechtsregelung nicht in die Vergangenheit zurückwirkt.3. Die §§ 177, 180BGB sind zwar grundsätzlich anwendbar, setzen jedoch voraus, daß bei der Mahnung eine Vertretungsmacht behauptet wurde oder sich derjenige, gegenüber dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, mit dem Handeln des Vertreters ohne Vertretungsmacht einverstanden erklärt hat (hier beides verneint).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.