OLG Celle - Beschluß vom 11.06.1992 (18 UF 77/92) - DRsp Nr. 1996/3237
OLG Celle, Beschluß vom 11.06.1992 - Aktenzeichen 18 UF 77/92
DRsp Nr. 1996/3237
Endet die Ehezeit vor dem 1.1.1992 und wird danach die Scheidung ausgesprochen, so sind für die Umrechnung eines statischen Versorgungsanrechts nach §§ 1587a Abs. 3, 1587a Abs. 4BGB in den Wert einer vergleichbaren Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung seit Inkrafttreten des SGBVI nicht mehr die nach dem bisherigen Rentenrecht ermittelten Rechengrößen anzuwenden.