OLG Düsseldorf, vom 10.03.1992 - Aktenzeichen 1 WF 107/91
DRsp Nr. 1994/8936
A. Zur Berechnung des Barunterhaltsanspruchs eines volljährigen, studierenden Kindes gegenüber beiden Eltern, wenn ein Elternteil nicht berufstätig ist, aber zumindest eine Teilzeittätigkeit ausüben könnte. Unanwendbarkeit des § 1607 Abs. 2BGB, wenn die Mutter durch das Einkommen des neuen Ehemannes in gesicherten Verhältnissen lebt und zumindest eine Vollstreckung in ihren Taschengeldanspruch nicht von vornherein aussichtslos erscheint. B. Zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen, studierenden Kindes gegenüber beiden Eltern, wenn ein Elternteil nicht berufstätig ist, aber zumindest eine Teilzeitbeschäftigung ausüben könnte (Zurechnung fiktiven Einkommens des betreffenden Elternteils).