OLG Düsseldorf, vom 24.01.1992 - Aktenzeichen 6 UF 140/91
DRsp Nr. 1994/8943
Ein (titulierter) Anspruch auf Trennungsunterhalt erlischt mit der Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft. Er lebt durch erneute Trennung nicht wieder auf. Das Erlöschen des Anspruchs kann mit der Vollstreckungsgegenklage geltend gemacht werden.